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Der NRW Smiley

Smiley_UrkundeWissenswertes über den Smiley

Die Eckpunkte

Der Smiley wird nur an Betriebe mit besonders hohen Hygienestandards verliehen

Er soll das Ergebnis der Hygienekontrollen für alle sichtbar machen und unseren Gästen mitteilen: "hier ist alles sauber!"

Die Teilnahme am Smileysystem ist freiwillig - Wir tun dies nur für Sie

Wir sind eben nicht "nur" sauber - wir sind vorbildlich - Und das wurde uns schon 2007 amtlich bescheinigt!

Was ist der NRW-Smiley?

Der NRW-Smiley wird nur an gute und sehr gute Betriebe verliehen – und zwar als Ergebnis der regelmäßigen amtlichen Betriebskontrolle. Für die Verbraucher bedeutet dies: Hier ist ein guter Betrieb, der mit Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachtet.

Die Teilnahme am Smiley-System ist freiwillig, denn für eine generelle Veröffentlichung der Ergebnisse von Betriebskontrollen gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage. Dieses Pilotprojekt ist eine Initiative des Verbraucherschutzministeriums NRW und wird unterstützt vom Hotelund Gaststättenverband und den sich beteiligenden Kommunen (Quelle: Smiley Faltblatt).

Welche Kriterien muss ein Smiley-Betrieb erfüllen?

Jeder Betrieb wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassend kontrolliert. Bewertet werden 18 unterschiedliche Kriterien, darunter der bauliche und hygienische Zustand der Räumlichkeiten, hygienisches Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln, die Personalhygiene, aber auch die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und das Eigenkontrollsystem.

Einen Smiley können nur solche Betriebe bekommen, die im Durchschnitt aller Kriterien mindestens als „gut“ und bei keinem Kriterium schlechter als „zufriedenstellend“ eingestuft werden (Quelle: Smiley Faltblatt).